top of page

Gründung

Jetzt geht‘s endlich ans Gründen! Dazu findet ihr hier Antworten auf die häufigsten Fragen – und Kontakt zu Leuten, die euch dabei gerne supporten.

Was ist ein Träger der freien Jugendhilfe? Wieviel hat ein Jugendverband mit einem Verein zu tun? Was macht ein Vorstand? Und was ist eine Körperschaftssteuer? Am Anfang werden viele Fachbegriffe auf euch zukommen, die ihr vielleicht noch nicht kennt oder auseinanderhalten könnt. Deswegen werden die hier gleich aufgedröselt.

  • Eine »Jugendgruppe« seid ihr schon, wenn ihr Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene seid und euch immer mal wieder trefft – etwa, um über Themen zu diskutieren, die euch interessieren. Ein »Jugendverband« werdet ihr offiziell, indem ihr einen gründet. Dazu müsst ihr euch selbst organisieren, demokratische Strukturen haben, euch meist ehrenamtlich engagieren und vorhaben, das langfristig zu machen (mehr dazu unter Basics und Förderung). Zum »Träger der freien Jugendhilfe« werdet ihr, wenn ihr euch vom Staat als Jugendverband anerkennen lasst. Dazu findet ihr mehr Informationen weiter unten.

  • Überhaupt nicht. Das hat Vorteile, zum Beispiel werdet ihr finanziell unterstützt (mehr dazu lest ihr unter Basics und Förderung) – aber ihr müsst gar nichts. Es gibt sogar einen ganz bequemen Weg: Ihr könnt euch einem existierenden Jugendverband anschließen, der zu euch passt. Wir haben für euch eine Übersicht mit allen Jugendverbänden in Hamburg vorbereitet. Und schaut gerne bei den Reportagen vorbei, die einige Jugendverbände vorstellen.

  • Die Basis von Jugendverbänden ist das Vereinsrecht. Deswegen wird alles einfacher, wenn ihr erst einmal einen Verein gründet, den ihr ins Vereinsregister eintragen lasst. Das bedeutet in Stichwörtern: Gründung und Eintrag, Beantragung der Gemeinnützigkeit, Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Um so einen Verein zu gründen, braucht ihr sieben volljährige Personen. Die beschließen die Satzung und wählen einen Vorstand – fertig! Ok, ein wenig mehr Aufwand ist es schon – aber noch komplizierter würde es mit einem nicht ins Vereinsregister eingetragenen Verein, das empfiehlt sich also nicht.

  • Die Satzung hält zum Beispiel fest, wie euer Verband heißen soll, und sie zählt eure Ziele auf. Wenn ihr ein anerkannter Jugendverband werden wollt, dann sollte deutlich werden, dass ihr in der Jugendarbeit aktiv seid – nennt also eure Schwerpunkte. In der Satzung steht außerdem, wie ihr im Verband Entscheidungen trefft. Ein wichtiger Tipp: Lasst euch am besten bei der Erstellung der Satzung beraten, eure Ansprechpartner*innen beim Landesjugendring Hamburg oder der Sozialbehörde freuen sich auf euch.

  • Der soll die durch die Mitgliederversammlung gesteckten Ziele eures Verbandes unterstützen und ermöglichen, dass sie erreicht werden. Er hält auch organisatorisch alle Fäden in der Hand. Und er vertritt euren Verband nach außen, zum Beispiel gegenüber dem Landesjugendamt.

  • Wenn ihr euren Verein gegründet habt und eine Satzung beschlossen ist, müsst ihr ihn ins Vereinsregister beim Amtsgericht eintragen lassen. Die Ansprechpartner*innen dort kennen euch am besten schon, denn ihr solltet euch bereits vor der Gründung mit ihnen besprechen. Für die Anmeldung braucht ihr die beschlossene Satzung sowie das Protokoll und die Liste der Teilnehmer*innen eurer Gründungsversammlung. Euer frisch gewählter Vorstand legt diese Unterlagen einem Notariat vor, das sie beglaubigt und an das zuständige Amtsgericht weiterleitet.

  • Da geht es vor allem um steuerliche und rechtliche Fragen. Sie ist nämlich die Voraussetzung dafür, dass euer Verein keine Körperschaftsteuer auf Einnahmen zahlen muss und Spendenquittungen ausstellen kann. Als gemeinnützig kann anerkannt werden, wer dem Allgemeinwohl dient. Da kommt wieder die Förderung der Jugendhilfe mit all ihren Schwerpunkten ins Spiel, die in eurer Satzung verankert ist. Über die Gemeinnützigkeit entscheidet das Finanzamt. Ist sie anerkannt, muss dem Finanzamt alle drei Jahre eine Steuererklärung sowie die Tätigkeitsberichte der letzten drei Jahren zur Überprüfung vorgelegt werden.

  • Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt ist immens wichtig. Haupt- und ehrenamtlich Aktive im Verband müssen sicherstellen, dass ein vertrauensvoller, guter Umgang miteinander gewährleistet ist. Das heißt als erstes: Ihr solltet über das Thema reden, auch wenn nichts passiert ist und auch, wenn es vielleicht schwerfällt. Dazu gehört es, den Alltag in eurem Jugendverband immer wieder zu reflektieren und euch auf ein Schutzkonzept zu einigen. Es kann nötig sein, dass Aktive ein Erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. Alles Wichtige zu diesem Thema findet ihr In diesem Text.

Das Gute ist:

Ihr müsst durch den ganzen Gründungskram nicht allein durch, im Gegenteil: Es wird alles viel leichter, wenn ihr euch früh Unterstützung holt – also schon, sobald ihr vorhabt, einen Verband zu gründen. Es gibt Expert*innen, die warten nur auf eure Fragen. Und auch, wenn endlich alles geschafft ist, seid ihr nicht alleine, wenn ihr das wollt.

  • Wenn ihr vorhabt, einen Verein zu gründen, solltet ihr mit dem Landesjugendring Hamburg und dem Landesjugendamt in der Sozialbehörde Kontakt aufnehmen. Beide stehen euch mit Rat und Tat zur Seite. Auch das Amtsgericht und das Finanzamt sind gerne für euch da. Gerade wenn es um Steuern und Behörden geht, scheint alles schnell kompliziert. Lasst euch davon aber nicht beeindrucken: Der Aufwand ist in Wirklichkeit relativ gering. Viele Unterlagen habt ihr sowieso da, und wenn ihr euch unsicher seid – fragt einfach!

  • Ihr könnt jetzt planen, was ihr machen wollt mit eurem frischgebackenen Verein! Ein paar Tipps, wie ihr das die ersten Male gut hinbekommt, findet ihr unter Masterplan. Da steht auch, welche Termine ihr einhalten müsst und welche Formulare oder Berichte ihr regelmäßig abgeben müsst. Ansonsten: Schaut euch die Ziele an, die in eurer Satzung stehen, überlegt euch erste Aktionen – und legt los! Und bleibt dran, denn wenn ihr euch später als Jugendverband bzw. als Träger der freien Jugendhilfe anerkennen lassen wollt, ist verlässliches Engagement wichtig.

Träger… what?

Euch wird bei der Gründung immer wieder ein Ausdruck begegnen: der »Träger der freien Jugendhilfe«. Es lohnt sich, zu wissen, was das ist. Denn wenn ihr einen Jugendverband gründen wollt, der mehr als Grundförderung beantragen möchte, werdet ihr so was werden müssen.

  • Ein »anerkannter Jugendverband« ist immer auch ein

    »Träger der freien Jugendhilfe« – ein ins Vereinsregister (mehr dazu weiter oben unter der Frage »Müssen wir uns irgendwo anmelden?«) eingetragener Jugendverband, der von der Sozialbehörde als Träger anerkannt wurde. Träger freier Jugendhilfe können aber auch Häuser der Jugend oder Jugendzentren sein.

  • Ihr stellt einen Antrag (↓ dotx)  bei der Hamburger Sozialbehörde. Damit der erfolgreich ist, solltet ihr ein »eingetragener Verein« sein, und ihr müsst Jugendarbeit machen. Außerdem solltet ihr über ein Jahr aktiv sein, und eure Angebote sollten Zuspruch erfahren. Zudem muss der Verein vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sein. Außerdem sollten möglichst viele eurer Jugendleiter*innen eine »Juleica«besitzen. Und ihr müsst mindestens 20 aktive Mitglieder haben, die – solange sie keine leitenden Ämter ausüben – nicht älter als 27 Jahre sind.

  • Wenn ihr »Träger der freien Jugendhilfe« oder ein »anerkannter Jugendverband« seid (das ist in diesem Fall dasselbe), habt ihr Zugang zu mehr Unterstützung durch den Staat. Mehr dazu findet ihr unter Förderung. Außerdem könnt ihr an Arbeitsgemeinschaften von Jugendverbänden teilnehmen und Mitglied im Landesjugendring werden.

Support, bitte!

Ihr habt Fragen und sucht eine Person, die mit euch Antworten sucht oder Details klärt? Ihr braucht weitere Infos oder die wichtigen Formulare? Dann seid Ihr hier richtig:

  • Landesjugendring Hamburg e.V.

    Güntherstraße 34

    22087 Hamburg

    www.ljr-hh.de (→)

    Hannah Knipper

    hannah.knipper@ljr-hh.de

    Tel. (040) 317 96-115


    ..................................................................

     

    Landesjugendamt

    Behörde für Arbeit, Gesundheit Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde)

    Adolph-Schönfelder-Straße 5

    22083 Hamburg

    Ralf Janiszewski

    ralf.janiszewski@soziales.hamburg.de

    Tel. (040) 428 63-41 80

    ..................................................................

    Für das Anerkennungsverfahren:

    Sozialbehörde

    Adolph-Schönfelder-Straße 5

    22083 Hamburg

    Claudia Schreiber

    landesjugendamt-anerkennungsverfahren@soziales.hamburg.de

    Tel. (040) 428 63-29 32

    Fax (040) 42 79-618 34

    Telefonische Sprechzeiten:

    Mo-Do 8-13 und nach Vereinbarung

    ..................................................................

    Für die Gemeinnützigkeit:

    Finanzamt Hamburg-Nord

    Borsteler Chaussee 45

    22453 Hamburg
    Mo & Di 8-14, Do 8-17 Uhr
    FAHamburgNord@finanzamt.hamburg.de
    Tel. (040) 115

    ..................................................................

    Für den Eintrag ins Vereinsregister:

    Amtsgericht Hamburg, Registersachen

    Caffamacherreihe 20

    20355 Hamburg
    Raum 608

    Öffnungszeiten: Mo-Fr 9-14 Uhr, Akteneinsicht 9-13 Uhr

    Tel. (040) 428 43 52 91

  • Grundsätze

    für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden vom 7. September 2016

    Download (↓ pdf)

    Rahmenvereinbarung

    zum Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe gemäß §§ 8a Abs. 4 und 72a Abs. 2 und 4 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

    Download (↓ pdf)

    Umlaufbeschluss

    der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF) zu den Grundsätzen für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII Download (↓ pdf)

  • Hier ist der Antrag auf Anerkennung der freien Jugendhilfe (↓ dotx) gemäß Paragraf 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch). In der dazugehörigen Richtlinie (↓ pdf) finden sich viele Erläuterungen.

     

    Anlage 1 (↓ pdf): Übersicht der Jugendhilfeaufgaben nach dem SGB VIII

    Anlage 2 (↓ docx): Formblatt zu vertretungsberechtigten Personen

    Anlage 3 (↓ docx): Beitrittserklärung zur »Rahmenvereinbarung zum Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe (§§ 8a und 72a SGB VIII)«

    Und hier ist noch der Antrag auf Verlängerung (↓ docx)  der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe

Prävention

Ihr sucht alle wichtigen Informationen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt? Hier werdet ihr fündig.

Kontakt

bottom of page