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Praxisfelder und Schwerpunkte der Jugendverbandsarbeit nach dem Sozialgesetzbuch
Mehr als 60 Jugendverbände gibt es in Hamburg – was haben sie gemeinsam? Was macht Jugendverbandsarbeit von Staatsseite förderungswürdig? Um Antworten auf diese Fragen zu finden, hilft ein Blick ins Sozialgesetzbuch, kurz: SGB. Hier ist das Wichtigste zusammengefasst.
Das Sozialgesetzbuch
Das ist dicker Wälzer mit vielen und Facetten. Unter anderem regelt das SGB die Kinder- und Jugendhilfe – auch indem es aufzeigt, was Jugendgruppen zu beachten haben, wenn sie staatlich anerkannt und damit förderungswürdig sein wollen. Das steht alles im achten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VIII). § 11 SGB VIII beschreibt, was der Gesetzgeber unter Jugendarbeit versteht und benennt als Schwerpunkte:
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außerschulische Jugendbildung,
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Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
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arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,
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internationale Jugendarbeit, Kinder- und Jugenderholung sowie
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Jugendberatung.
Zentrales Anliegen ist, allen Jugendlichen einen Zugang zu den Angeboten der Jugendarbeit zu schaffen, um sie in ihrer Entwicklung zu Selbstbestimmung, gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement im außerschulischen Bereich zu fördern. Als wesentliche Träger der Jugendarbeit hat der Gesetzgeber auch die Jugendverbände anerkannt, weswegen § 12 SGB VIII ihnen einen Anspruch auf Förderung zusichert.
Die Schwerpunkte der Jugendarbeit
»Schwerpunkte« klingt irgendwie nach wenig – aber das täuscht. Der Gesetzgeber hat einen ganzen Strauß an unterschiedlichen Ansätzen definiert, die er unter dem Begriff »Jugendarbeit« zusammenfasst. Nämlich diese:
Das führt der Gesetzgeber als ersten Schwerpunkt an. Doch nicht immer dürfte ein ausgeprägter Bildungsdurst für junge Menschen den entscheidenden Anstoß geben, eine feste Jugendgruppe zu gründen. Trotzdem bieten gerade die von ihnen selbst organisierten, gemeinschaftlich gestalteten und mitverantworteten Jugendverbände eine vielfältige Palette an Bildungsgelegenheiten.
In Jugendverbänden lernen Kinder und Jugendliche informell im verbandlichen Alltag oder nicht-formal in Gruppenstunden, Projekten und Seminaren. Vor allem lernen sie jedoch in ihrer Freizeit, freiwillig und selbstbestimmt, da die Bildungsinhalte den Interessen der Jugendlichen folgen. § 11 SGB VIII nennt als Themen allgemeine, politische, soziale, gesundheitliche, kulturelle, naturkundliche und technische Bildung. Die Erfahrung zeigt, dass sich Jugendverbände darüber hinaus auch mit konfessioneller und interkultureller Bildung befassen. Ein Jugendverband beschränkt sich meist nicht auf einen dieser Bildungsschwerpunkte. Oft sind sie inhaltlich miteinander verknüpft. Doch dienen alle der allgemeinen Bildung, indem sie Jugendliche »allgemein« in die Lage versetzen, sich als Mensch zu entwickeln und am gesellschaftlich-kulturellen Leben teilzunehmen. Die Jugendlichen lernen also nicht nur ein isoliertes, spezielles Wissen oder berufliche Fertigkeiten. Und wenn, ist es im Kontext gemeinsamer Lernerfahrungen – von und miteinander – eingebunden.
… vollzieht sich in Jugendverbänden bereits in ihren demokratischen Strukturen: Jedem Mitglied steht es offen, sich an den Entscheidungen seines Verbandes und an der Diskussion über anstehende Entscheidungen zu beteiligen. Wer für ein Amt kandidiert und gewählt wird, übernimmt Verantwortung und ist bereit, in seinem Verband mitzuwirken. Die Jugendlichen erleben auf diese Weise die wichtigsten demokratischen Spielregeln anhand eigener Erfahrung.
… vermitteln Jugendverbände auf ähnliche Weise wie politische Bildung: Im Umgang miteinander erwerben junge Menschen Sozialkompetenz. Zum Beispiel in Gruppenstunden oder auf Freizeiten haben sie Gelegenheit, Kommunikation zu üben, sich als Gruppe zu erleben und dabei auch Konflikte zu bewältigen.
Jugendverbände, die diesen Schwerpunkt setzen, befassen sich z.B. mit gesunder Ernährung oder Erster Hilfe. Die Jugendfeuerwehr oder die THW-Jugend verbinden Bergen und Helfen mit technischem Lernen an Geräten und Fahrzeugen. Technische Bildung geht aber über die Einweisung in schweres Gerät hinaus. So versteht man darunter auch den Umgang mit Medien, Ton- und Lichttechnik. Unter naturkundlicher Bildung versteht man inzwischen eher Umweltbildung oder Bildung für eine nachhaltige Entwicklung. Das sind klassische Anliegen von Verbänden wie der Naturschutzjugend oder der BUND-Jugend, die sich mit Themen des Klima- und Umweltschutzes durchaus politisch auseinandersetzen.
Davon ist die Rede, wenn sich Jugendliche bewusst mit Themen befassen, die von Inhalten und Aspekten ihrer Religion inspiriert sind. Während konfessionelle Bildung lange eine Domäne christlicher Jugendverbände war, kommen inzwischen immer mehr Verbände mit anderen religiösen Hintergründen hinzu – was die interkonfessionelle Bildung umso spannender machen kann.
Teilhabe ist ein zentrales Anliegen von Jugendverbänden. Kulturelle Bildung trägt dazu bei, indem sie kulturelle Teilhabe Jugendlicher zum Ziel hat. Deswegen beschränkt sie sich nicht auf einzelne Gattungen wie Musik, Literatur oder Bildende Kunst. Stattdessen versucht sie, Kinder und Jugendliche in die Lage zu versetzen, am kulturellen und künstlerischen Geschehen einer Gesellschaft zu partizipieren.
Dieser Ansatz geht in eine ähnliche Richtung wie die kulturelle Bildung. Deutschland wird immer bunter. Und davon ausgehend, dass das Aufeinandertreffen von Menschen unterschiedlicher Kulturen einen Lernprozess bewirken kann, fördert und vertieft interkulturelle Bildung das gegenseitige Verständnis für die Unterschiede und Gemeinsamkeiten. Auf diese Weise lernen Jugendliche, konstruktiv mit der kulturellen Vielfalt umzugehen.
Diese Art von Jugendarbeit berücksichtigt die unterschiedlichen Interessen der Jugendlichen und macht Angebote, die über Training und Wettkämpfe hinausgehen. Ob Fußball, Schach, Tennis oder Tanz – über Sport und Spiel hinaus nutzen Jugendlichen den Zusammenschluss, um im Verband auch andere Freizeitaktivitäten (z.B. Ferienfreizeiten) miteinander zu gestalten und sich in der Jugendabteilung ihres Vereins aktiv einzubringen.
… fällt oft in den Bereich der Jugendsozialarbeit. Doch auch Jugendverbände, Schüler*innenverbände oder die DGB-Jugend befassen sich damit.
… fördert das interkulturelle Lernen und dient der internationalen Verständigung. Begegnungen von Jugendlichen aus mindestens zwei Ländern bei Freizeiten, in Workcamps oder Seminaren helfen bei der Entwicklung von interkultureller und sozialer Kompetenz – und sind vor allem eine bereichernde Erfahrung.
Das klingt eher nach einem Gesundheitsangebot, meint aber Ferien- oder Freizeitangebote, die im Sinne der Jugendarbeit durchgeführt werden. Es reicht also nicht, mit den Kindern und Jugendlichen einfach nur wegzufahren. Natürlich sollen die Teilnehmer*innen während eines Wochenendes oder eines Zeltlagers ihre Freizeit genießen und sich erholen. Doch durch das Programm, das Jugendverbände auf einer Freizeit anbieten, fördern und fordern sie die sozialen und individuellen Fähigkeiten der Teilnehmer*innen, so dass sie mit zahlreichen Eindrücken sowie Selbst- und Gemeinschaftserfahrungen nach Hause zurückkehren.