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Prävention

Schutz vor sexualisierter Gewalt im Jugendverband

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt ist wichtig und sollte jeden Tag mitgedacht werden. Dabei sollten zwei Fragen immer wieder gestellt und ehrlich beantwortet sein: Sind sich alle in unserem Jugendverband der Wichtigkeit der Prävention bewusst? Achten wir bei der Planung und bei der Durchführung von Aktionen darauf?

Allgemeines

Prävention, das heißt: Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt zu schützen oder diese frühzeitig zu erkennen und zu beenden. Denn alle Menschen haben ein Recht auf unversehrtes Aufwachsen. Für diesen Schutz sind nicht Kinder und Jugendlichen verantwortlich, sondern haupt- und ehrenamtlich Aktive im Verband. Deren großes Engagement, das gelebte Miteinander aller und die Vielfalt der Angebote bieten einerseits gute Rahmenbedingungen, um diesen Schutz zu gewährleisten. Andererseits schaffen diese Bedingungen auch Risiken, vor denen man nicht die Augen verschließen darf – zum Beispiel die oft sehr engen Beziehungen und die Vertrauensverhältnisse, die im Alltag eines Jugendverband entstehen können.

 

Prävention kann nur erfolgreich sein, wenn sie in den Strukturen des Verbands verankert ist und Verantwortung für das Wohl junger Menschen von allen auch angenommen wird. Sich mit Fragen rund um den Schutz vor sexualisierter Gewalt zu befassen, darf kein Tabu sein, sondern sollte als Qualitätsmerkmal guter Jugendverbandsarbeit verstanden werden. Deswegen ist es wichtig, die eigenen Strukturen zu reflektieren und ein Präventions- und Schutzkonzept mit Handlungsempfehlungen zu entwickeln und zu leben. Zudem gibt es mit dem Bundeskinderschutzgesetz (→) eine gesetzliche Vorgabe, die den Ausschluss einschlägig Vorbestrafter über die Einsichtnahme in Führungszeugnisse regelt.

Gesetzliche
Rahmenbedingungen

Im Bundeskinderschutzgesetz (→) sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen beschrieben, um das Wohl von Kindern und Jugendlichen im Bereich der Jugendarbeit zu schützen.

  • Ein zentrales Element des Bundeskinderschutzgesetzes ist der Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen (gemäß § 72a SGB VIII). Um diesen Ausschluss sicherzustellen, sind alle hauptamtlichen Mitarbeiter*innen von Jugendverbänden zur Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses verpflichtet. Für Ehrenamtliche gilt: Das Landesjugendamt Hamburg und der Jugendverband vereinbaren, bei welchen Tätigkeiten Erweiterte Führungszeugnisse nötig sind. Dies wird jeweils nach der Art der Tätigkeit oder der Intensität und Dauer des Kontakts zu Kindern und Jugendlichen beurteilt. Rechtlich basiert das auf einer Mustervereinbarung, die es in zwei Versionen gibt. Eine ist auf Pfadfinder*innenverbände  ausgelegt, eine gilt für alle anderen Verbände. Alle Dokumente zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen finden sich hier.

  • Für die Beantragung des Erweiterten Führungszeugnisses stellt der Jugendverband seinen Haupt- oder Ehrenamtlichen ein Antragsschreiben (↓ doc) aus. Das Erweiterte Führungszeugnis kann entweder online oder in einem Kundenzentrum der Stadt Hamburg beantragt werden und ist für Ehrenamtliche in der Regel gebührenfrei. Nach Erhalt wird das Erweiterte Führungszeugnis dem Jugendverband zur Ansicht vorgelegt. Es darf bei Vorlage nicht älter als drei Monate sein. Vorlegen heißt jedoch nicht: abgeben. Der Verband darf die Führungszeugnisse nicht behalten oder kopieren, er darf lediglich prüfen, ob das Erweiterte Führungszeugnis Einträge enthält, die nach § 72a SGB VIII eine Tätigkeit in der Jugendarbeit ausschließen. Der Jugendverband protokolliert die Einsichtnahme. Dafür ist es wichtig, dass jeder Jugendverband eine verantwortliche Person benennt, die die Aufforderung zur Einreichung, zur Kontrolle und Protokollierung des Führungszeugnisses übernimmt.

Tipps

Beispielhaft. Viele Hamburger Jugendverbände haben für ihre Strukturen eine Selbstverpflichtungserklärung, einen Ehrenkodex oder ein Präventionskonzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt entwickelt. Darüber hinaus gibt es Vertrauenspersonen als innerverbandliche Ansprechpersonen und Schulungen, um Jugendleiter*innen für das Thema zu sensibilisieren und fit zu machen. Wenn es um die Verankerung im eigenen Jugendverband geht, kann es also anregend und hilfreich sein, einmal über den Tellerrand zu blicken und sich den Weg eines anderen Jugendverbands zur Implementierung des Präventionsgedankens anzuschauen. Eine gute Handreichung zum Thema findet ihr in dieser Broschüre (↓ pdf) des Landesjugendrings Hamburg.

 

Hilfe suchen und annehmen. Im Verband aktive Jugendleiter*innen sind, auch wenn sie für die Thematik sensibilisiert sind, in der Regel keine Fachkräfte auf diesem Feld. Gibt es einen Verdachtsfall im Jugendverband, ist es wichtig, die Grenzen der eigenen Interventionsmöglichkeiten zu kennen und professionelle Unterstützung einzuholen. Zum Beispiel bei Nexus Hamburg (→), dem Netzwerk Hamburger Beratungsstellen gegen sexualisierte Gewalt. Sie bieten für Jugendverbände eine kostenfreie Beratung an.

 

Unterstützung. Das Projekt »Prävention sexualisierter Gewalt und Empowerment im Jugendverband« beim Landesjugendring Hamburg unterstützt alle Hamburger Jugendverbände bei der Weiterentwicklung ihrer Präventions- und Interventionsmaßnahmen und der Stärkung eines wirksamen Kinderschutzes.

  • Landesjugendring Hamburg e.V.

    Güntherstraße 34

    22087 Hamburg

    www.ljr-hh.de 

     

    Hier haben sich Hamburger Jugendverbände und AGs zusammengeschlossen, um die Interessen junger Menschen in der Öffentlichkeit zu vertreten – vor allem gegenüber dem Staat, der Politik und Behörden.

     

    Projekt Prävention sexualisierter Gewalt und Empowerment im Jugendverband

    Karolin Joppich

    karolin.joppich@ljr-hh.de

    Tel. (040) 25 49 75 12

     

    Charlotte Mindorf

    charlotte.mindorf@ljr-hh.de

    Tel. (040) 317 96-115

Kontakt

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