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Juleica

Mit einer »Juleica« habt ihr nur Vorteile. An manche Benefits kommt ihr ohne sie gar nicht heran – und sie zu bekommen, ist wirklich easy!

Hier wird alles Grundsätzliche über die Juleica verraten: was das überhaupt ist, wer sie erhalten kann und was sie euch als Jugendverband bringt – in Hamburg zum Beispiel gibt es billigere HVV-Tickets für Jugendgruppen! Und dann gibt es noch einige Vorzüge, die auf euch als Jugendleiter*innen mit einer Juleica warten (Stichwort: Sonderurlaub!)

  • Ju-lei-ca steht für Jugend-leiter*in-Card.

     

    Das ist ein Ausweis für Ehrenamtliche, die sich in der Jugendarbeit engagieren. Mit einer »Juleica« können sie ihre Qualifikation und ihr ehrenamtliches Engagement bundesweit und im Ausland nachweisen – zum Beispiel gegenüber Eltern, Jugendhäusern oder Behörden. Um eine Juleica zu bekommen, müssen sie eine Schulung machen und mindestens 16 Jahre alt sein.

  • Die »Juleica« ist eine Karte für Jugendleiter*innen.

     

    Ohne Jugendleiter*innen geht nichts in der Verbandsarbeit. Sie betreuen zum Beispiel Jugendgruppen, planen Freizeiten oder engagieren sich in den Strukturen ihres Verbandes, zum Beispiel im Vorstand. In Hamburg gibt es um die 1.800 Jugendleiter*innen mit Juleica. Mehr als die Hälfte der Leiter*innen sind jünger als 23 Jahre.

  • Ein Jugendverband mit Ehrenamtlichen, die eine »Juleica« haben, hat es leichter, Förderung vom Staat zu bekommen – denn so ist deren Qualifikation bereits nachgewiesen.

  • Da gibt es einiges: In Hamburg bekommt ihr beim HVV billigere Tickets für Ausflüge, in den Bücherhallen können Medien gratis ausgeliehen werden. Die Landeszentrale für politische Bildung verschickt gratis Broschüren und Bücher, und über den Kulturring der Jugend kommt ihr günstiger an Karten für Theater, Konzerte und mehr. Außerdem seid ihr mit der »Juleica« kostenlos Mitglied im Deutschen Jugendherbergswerk. Die Sozialbehörde hat eine Liste der Hamburger Vergünstigungen, und hier gibt es noch mehr in Hamburg und ganz Deutschland.

  • Es gibt Hilfen und Vergünstigungen. Wenn Leiter*innen mit »Juleica« zum Beispiel eine Ferienfreizeit betreuen, können sie in Hamburg einen Ausgleich dafür erhalten, dass sie in dieser Zeit nicht arbeiten können. Außerdem bekommen sie bis zu zwölf Tage im Jahr Sonderurlaub. Hier gibt es alle Förderungen und Anträge beim Landesjugendring. Die wichtigsten sind weiter unten erklärt.

Soweit, so gut.

Aber wie bekommt ihr diese »Juleica«? Wer bringt euch alles Notwendige bei, damit ihr eine erhalten könnt? Wo beantragt ihr die? Kostet die was? Läuft die ab? Und könnt ihr mit einer Juleica den Jugendverband wechseln, oder verfällt die dann? Ihr ahnt es: Um all diese Fragen geht es in dem folgenden Abschnitt.

  • Die wichtigste Voraussetzung ist: Du musst bereits in einem Verband oder in der Jugendhilfe aktiv sein. Und Du musst Jugendleiter*in werden. Dafür gibt es eine Schulung. Da wirst du erfahren, was deine Aufgaben sein werden, welche Ziele oder Aufgaben die Jugendarbeit hat, es gibt Infos zu Recht und Organisation, und du wirst psychologische und pädagogische Basics für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen lernen. Die Schulung dauert mindestens 30 Stunden. Außerdem brauchst du einen Erste-Hilfe-Kurs. Du willst das genauer wissen? Schau hier.

  • Am besten machst die Schulung in deinem Jugendverband oder in einem, der deinem ähnelt – denn du wirst auch Dinge lernen, die speziell für dein Engagement in deinem Verband wichtig sind. Eine allgemeine Schulung für die »Juleica« kannst du in Hamburg zum Beispiel beim Landesjugendring  machen oder bei anderen Jugendverbänden, die diese anbieten. Wenn du nicht aus Hamburg kommst: Schau doch mal in diese Liste mit freien Plätzen in einigen Bundesländern. Und hier sind alle Jugendverbände in Hamburg.

  • Das kannst du selbst machen, ganz einfach online unter www.juleica-antrag.de. Die Ausstellung der »Juleica« ist in Hamburg für die Jugendleiter*innen kostenlos. Der Antrag muss von deinem Jugendverband geprüft und befürwortet werden. Wenn du noch Support brauchst, findest du alle Details hier (↓ pdf) . Oder du meldest dich bei Gabriele Zierow von der Hamburger Sozialbehörde unter (040) 428 63-38 67 oder gabriele.zierow@soziales.hamburg.de.

  • Nein. Sie gilt drei Jahre lang. Danach kann sie neu beantragt werden. Dafür brauchst du eine Fortbildung, die dauert aber nur acht Stunden. Du kannst sie bei deinem oder bei anderen Jugendverbänden machen, oder du schaust, was dein Stadt- oder Landesjugendring anbietet. Die »Juleica« ist übrigens nicht an einen Verband gekoppelt, sondern an deine Person. Wechselst du den Verband, kommt sie mit.

  • Das ist nicht schlimm! Bitte wende dich an deinen Jugendverband. Der weiß, was zu tun ist.

Weiterfragen

Wenn ihr noch weitere Fragen zur »Juleica« in Hamburg habt, ist das Landesjugendamt für euch da. Ihr findet hier drunter gleich die richtige Expertin für das Thema und noch Links zu allerhand allgemeinen Informationen – und natürlich die nötigen Anträge für Hamburg.

  • Landesjugendamt

    Behörde für Arbeit, Gesundheit Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde)

    Adolph-Schönfelder-Straße 5

    22083 Hamburg

     

    Gabriele Zierow

    gabriele.zierow@soziales.hamburg.de

    Tel. (040) 428 63-38 67

    Ralf Janiszewski

    ralf.janiszewski@soziales.hamburg.de

    Tel. (040) 428 63-41 80

  • Alles Wissenswerte

    zur »Juleica« in Hamburg gibt es hier. Und alle bundesweiten Fakten hier: www.juleica.de (→)


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    Ausstellung der »Juleica«

    Dafür gilt in Hamburg diese Richtlinie (↓ pdf).

     

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    »Juleica«-Schulungen

    Für die Inhalte der Schulung von Jugendleiter*innen gelten in Hamburg diese Mindeststandards (↓ pdf). Hier findest du Schulungen in Hamburg. Und deutschlandweit hier: www.juleica-ausbildung.de (→).

  • Beantragen

    kannst du deine »Juleica« unter www.juleica-antrag.de (→).


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    Sonderurlaub

    Leiter*innen oder Helfer*innen bei Freizeit-, Erholungs- und Schulungsveranstaltungen können in Hamburg bis zu zwölf Arbeitstage im Jahr Sonderurlaub beantragen. Dazu muss die Sozialbehörde Stellung nehmen, hier gibt es das Formular (↓ pdf) dazu. Und für alle, die es ganz genau wissen wollen, gibt es hier den Wortlaut des Gesetzes

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    Verdienstausfall

    Wer eine »Juleica« hat, kann für die Zeit des Sonderurlaubs eine Verdienstausfallentschädigung beantragen – mit diesem Formular (↓ pdf). Mehr Informationen hat der Landesjugendring. Wichtig: Diese Anträge werden nicht vom Jugendverband gestellt, sondern von der oder dem jeweiligen Jugendleiter*in.

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    Beiblatt zum Schulzeugnis

    Wer neben der Schule ehrenamtlich in einem Jugendverband oder Verein aktiv ist, kann sich zur Bestätigung ein Zeugnisbeiblatt (↓ pdf) ausstellen lassen. So kannst du potenziellen Arbeitgeber*innen zeigen, dass du dich neben der Schule engagierst und viele wertvolle Lernerfahrungen und Kompetenzen mitbringst. Mehr dazu gibt es hier.

Kontakt

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